Ralf Bornemann

Sozialberater - Berlin

Gemeinsam neue Wege gehen.

 
   
     
 

BETREUUNG

Die gesetzliche Betreuung ist gemäß § 1896 BGB vorgesehen für Personen, die auf Grund einer

  • psychischen Krankheit
  • körperlichen Behinderung
  • geistigen Behinderung
  • seelischen Behinderung

nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu regeln.

Die Tätigkeit des Betreuers als gesetzlicher Vertreter ist die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten, die der Betreute krankheits- oder behinderungs- oder altersbedingt nicht mehr selbst und eigenverantwortlich wahrnehmen kann.

Je nachdem, wo Unterstützungsbedarf besteht, werden die Aufgabenkreise  gezielt ausgewählt wie z.B.

  • Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Gesundheitssorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Aufenthaltsbestimmung etc.

Dahinter verbergen sich Tätigkeiten wie

  • Beantragung und Durchsetzung von Geldleistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Renten usw.
  • Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden
  • Regelung der Finanzen
  • Regulierung von Schulden
  • Regelung von gesundheitserhaltenden Maßnahmen
  • Organisation von ambulanten oder stationären Pflegeleistungen
    und vieles mehr

 

Ich  arbeite als Betreuer auf privater Basis.

Eine Zulassung beim Betreuungsgericht ist angestrebt.

Ein Tätigwerden kann aktuell nur aufgrund einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht erfolgen.


 

 
 
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