![]() Ralf Bornemann Sozialberater - Berlin Gemeinsam neue Wege gehen. |
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BETREUUNGDie gesetzliche Betreuung ist gemäß § 1896 BGB vorgesehen für Personen, die auf Grund einer
nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu regeln. Die Tätigkeit des Betreuers als gesetzlicher Vertreter ist die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten, die der Betreute krankheits- oder behinderungs- oder altersbedingt nicht mehr selbst und eigenverantwortlich wahrnehmen kann. Je nachdem, wo Unterstützungsbedarf besteht, werden die Aufgabenkreise gezielt ausgewählt wie z.B.
Dahinter verbergen sich Tätigkeiten wie
Ich arbeite als Betreuer auf privater Basis. Eine Zulassung beim Betreuungsgericht ist angestrebt. Ein Tätigwerden kann aktuell nur aufgrund einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht erfolgen.
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