Ralf Bornemann

Sozialberater - Berlin

Gemeinsam neue Wege gehen.

 
   
     
 

Schuldnerhilfe

-Bitte bis zum Ende lesen!-


Ziel:
  • Kleinere monatliche Raten durch außergerichtliche Vergleichsführung
  • Reduzierung Ihrer Gesamtschulden im Zuge von Verhandlungen und nach Abschluss von Vergleichen
  • Zusammenfassung aller Raten zu einer für Sie finanziell akzeptablen Rate und somit
    Schutz vor der Privatinsolvenz

Ablauf



    Nach Auftragserteilung werden Ihre Unterlagen gesichtet und alle Daten erfasst. Somit erhalten Sie einen kompletten überblick aller Schulden und Gläubiger. Neben der Erfassung werden Sie selbstverständlich umfassend beraten, Ihre Lebenssituation zu verbessern. Sie erhalten Ratschläge zur Ausgabenreduzierung und die verschiedenen Beispiele der Schuldenrückführung werden detailliert besprochen.

    Ich entwickel mit Ihnen zusammen ein tragbares Vergleichsangebot. Sie zahlen ab sofort nur noch eine Rate zu Ihrer Sanierung. Die Einzelraten werden direkt an Ihre Gläubiger weiter geleitet.

    Mit der individuellen Kontoführung für Sie und jeden Ihrer Gläubiger haben Sie jederzeit Einblick über Ihren Schuldenstand. Schon nach einem überschaubaren Zeitraum sind Ihre Schulden abgeglichen.

    Mit Ihrer Anfrage sind Sie ab sofort nicht mehr allein mit Ihren Schulden. Ich begleite Sie bis zum Schluss und Sie werden komplett schuldenfrei.

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Außergerichtlicher Vergleich

  • Ich schreiben Ihren Gläubigern, dass Sie mich beauftragt haben. Dabei kläre ich auch, wie hoch Ihre Schulden zur Zeit wirklich sind.
  • Wir warten etwa sechs Wochen bis die Gläubiger geantwortet haben und schicken Ihnen dann eine Liste Ihrer Gläubiger und Ihrer Schulden nach aktuellem Stand.
  • Sie überprüfen, ob alles stimmt.
  • Wir besprechen zusammen, was Sie den Gläubigern als Vergleichsvorschlag anbieten können.
  • Der Vorschlag enthält eine machbare neue Gesamtrate für alle Gläubiger und alle Verbindlichkeiten.
  • Ich schicke den Gläubigern Ihr Angebot und besprechen bei Rückfragen mit den Gläubigern Ihren Vorschlag.

Was, wenn nicht alle Gläubiger einverstanden sind?

  • Das ist oft so. Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten:
  • Entweder es gelingt, ablehnende Gläubiger umzustimmen
  • oder ich versuche mit dem Gericht die Gläubiger "zu zwingen", dem Vorschlag zuzustimmen. Das geht, wenn die Mehrzahl Ihrer Gläubiger (Schuldsumme und Gläubigerzahl) mit Ihrem Vorschlag einverstanden sind.
  • So versuchen ich für Sie ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Wenn gar nichts funktioniert?

  • Dann erledige ich mit Ihnen alle Formalitäten, damit das Privatinsolvenzverfahren Ihnen den Weg zur Schuldenregulierung ebnet.

 

Kosten:

 

Meine Arbeit hat einen Wert für Sie.

Ich sehe in Ihnen keinen Bittsteller. Sie können sich meine Arbeit auch leisten, weil ich Ihnen bei der Organisation Ihrer Finanzen zeigen, wie Sie die richtigen Prioritäten setzen.

Erstmal fragen kostet nichts:

Ihre Anfrage (per Formular) ist in jedem Fall kostenfrei für Sie. Ich melde mich binnen 48h bei Ihnen telefonisch. In diesem Telefonat entscheiden wir gemeinsam, was ich für Sie tun soll.
Wenn Sie mich beauftragen, kommen die unten genannten Kosten auf Sie zu.

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Das kostet eine Schuldenregulierung für Verbraucher bei mir:

Grundpauschale: 500,00 EUR

Enthaltene Leistungen:

  • Sichtung und Erfassung sämtlicher Unterlagen und Daten
  • Ich prüfe, was ich für Sie tun kann und Sie entscheiden, was wir für Sie tun soll
  • persönliches Beratungsgespräch (Dauer ca. 1 Stunde) innerhalb 1-2 Wochen nach dem ersten Telefongespräch
  • "Brandherde" löschen
  • Sie können bei Fragen jederzeit anrufen und Post an mich schicken
  • Ermittlung des Forderungsstandes bei Ihren Gläubigern
  • Erstellung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes
  • Übermittlung des Schuldenbereinigungsplanes an die Gläubiger
  • Ergebnis der Rückmeldungen der Gläubiger dokumentieren
  • Im Fall der Ablehnung des Planes: Amtliche Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
  • Vorbereitung der Antragsunterlagen für die Insolvenz
  • Durchsicht der Unterlagen gemeinsam mit Ihnen
  • Abgabe des Antrags an das Gericht
  • Gelegentliche telefonische Nachbetreuung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sofern gewünscht

Zuschläge:

  • Bei mehr als 10 Gläubigern werden pro weitere angefangene 5 Gläubiger EUR 50,00 berechnet.
  • Verhandlungen mit den Behörden zur Schuldenreduzierung ab EUR 100,00. 

Zahlungsweise: Vorkasse per ganz normaler Banküberweisung. Leider muss ich bei der Zahlweise auf Vorkasse per Banküberweisung bestehen, da ich in den letzten Jahren immer wieder einen ganz erheblichen Teil meiner erbrachten Dienstleistungen nicht bezahlt wurden. Im Zuge meiner ehrlichen Mandanten, die an einer raschen Entschuldung interessiert sind und im Zuge unserer sehr moderaten Preisgestaltung, muss ich auf die Zahlungsweise Vorkasse per Banküberweisung bestehen. Nach Ihrer Auftragserteilung werden Sie von mir eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail erhalten, wo meine Bankverbindung hinterlegt ist. Sobald Ihre Bearbeitungsgebühr bei mir verbucht ist, erhalten Sie eine weitere E-Mail über Ihren Zahlungseingang. Ich beginne nun mit der Arbeit, Ihre außsergerichtliche Entschuldung hat begonnen!

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Warum Kosten?


Karitative Schuldnerberatungen, wie. z. B. die Caritas, die Diakonie usw., dürfen keine Gebühren verlangen und arbeiten daher für den Schuldner kostenlos. Das bedeutet aber keinesfalls, dass diese öffentlichen Schuldnerberatungsstellen ihre Dienste kostenfrei und umsonst anbieten. Sie erhalten aus der Staatskasse Zuschüsse pro Schuldner oder Insolvenzfall bis zu 2.000,00 Euro.

Für ein erstes Beratungsgespräch müssen hier meist sehr lange Wartezeiten in Kauf genommen werden. Leider wird den Schuldnern hier nur eine Beratung angeboten. Die Bearbeitung, also das Ausfüllen von Formularen und Anträgen, muss üblicherweise selbst vorgenommen werden. Auch die übernahme der gesamten schriftlichen Korrespondenz bleibt dem Schuldner in den meisten Fällen selbst überlassen.

Ich, als private Schuldnerhilfe, arbeiten frei und unabhängig. Bei mir gibt es keine langen Wartezeiten. Ich helfe überschuldeten Menschen schnell und unbürokratisch. Dabei steht die außergerichtliche und rasche Entschuldung dieser Menschen f ür mich im Vordergrund. Durch meine kaufmännischen Dienstleistungen übernehme ich f ür unsere Mandanten sämtliche Formalitäten sowie die gesamte Erstellung der schriftlichen Korrespondenz mit allen Gläubigern. Mein Mandant braucht sich daher um nichts mehr zu kümmern.

Ich als private Schuldnerhilfe werde nicht aus Steuergeldern finanziert und erhalten auch keine staatlichen Zuschüsse. Daher muss ich meine kaufmännischen Dienstleistungen zur außergerichtlichen Schuldenregulierung aus privaten Bearbeitungsgebühren finanzieren.


Da ich keinerlei staatliche oder anderweitigen Zuschüsse erhalten, bin ich gezwungen, diese - wenn auch sehr geringen - Bearbeitungsgebühren zu erheben. Ich bitte zu bedenken, dass auch für mich als private Schuldnerhilfe laufende Kosten anfallen, die natürlich auch bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund bin ich gezwungen, für meine kaufmännische Dienstleistung, zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

Tipps:

Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder dem Bekanntenkreis, wenn Sie es nicht aus eigener Tasche bezahlen können.

Richten Sie ein neues Konto ein (Tapetenwechsel), und leiten Ihr Einkommen einfach und schnell um. Zahlungen an Gläubiger sollten Sie sofort- bei erfolgter Beauftragung an mich- einstellen. Es ist nicht verboten Zahlungen einzustellen! Dauerschuldverhältnisse (Miete, Strom, Gas, Telefon) müssen im Eigeninteresse weiterhin bedient werden.

 

Hinweis:

Für rechtsberatende Tätigkeiten müssen geeignete Personenoder Institutionen von Ihnen separat beauftragt werden. Ich erbringe ausschließlich Dienstleistungen kaufmännischer Art.

 

 
 
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